Stiften für die Ewigkeit

Wir freuen uns sehr darüber, wenn Sie sich als Zustifter unserem Kreis anschließen. Damit tragen Sie zur nachhaltigen Sicherung der Tätigkeit der Bürgerstiftung bei und engagieren sich für die Ewigkeit zum Wohle Aller in dieser Stadt.

Zustiftungen sind ab mind. € 1.000 möglich und geben Ihnen die Möglichkeit, für jeweils fünf Jahre in unseren Stiftungsversammlungen über unsere Förderstrategie mitzubestimmen.

Die Wertigkeit und Wichtigkeit von Stiftungen zeigt sich auch darin, dass Sie gleichzeitig Steuerersparnisse nutzen können. Ihre Stiftungsbeiträge sind von der Schenkungssteuer und innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall auch von der Erbschaftssteuer befreit. Bei der Einkommenssteuer können Sie über die auch für Vereine geltendenden Sonderausgaben-Abzugsmöglichkeiten von 5% des zu versteuernden Einkommens hinaus einen zusätzlichen Sonderausgaben-Abzug in Höhe von € 20.450 pro Jahr geltend machen.

Wenn Sie sich entschließen, Ihren Nachlass zu regeln und mit Teilen davon für eine gute Sache eintreten möchten, dann berücksichtigen Sie die Stiftung schon jetzt in einer testamentarischen Verfügung.

Wir informieren Sie gerne persönlich!

 

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Mit freundlicher Unterstützung der Wiesbadener Volksbank