Ehrenamtspreis der Bürgerstiftung

Jetzt wieder bewerben!

Damit bürgerschaftliches Engagement sichtbar wird


1. Grundsätzliches
Ehrenamtliches Engagement hat in Taunusstein einen großen und gesellschafts-relevanten Nutzen. Der Bürgerstiftung Taunusstein ist es daher ein besonderes Anliegen, die bedeutenden gesellschaftspolitischen Leistungen von ehrenamtlich Engagierten zu fördern und anzuerkennen. Außergewöhnliche Einsatzbereitschaft und ein uneigennütziges Wirken für das Gemeinwohl verdienen eine öffentliche Aufmerksamkeit, Anerkennung und Würdigung.
Ausgezeichnet werden sollen ehrenamtlich tätige Einzelpersonen sowie gemeinnützige Gruppierungen, die in Anlehnung an die Satzung betreffend ihrem Zweck und ihrer Aufgabe der Bürgerstiftung, sich in den folgenden Themengebieten engagieren:

  • durch ihr soziales, kulturelles, umweltorientiertes, sportliches oder anderweitiges nachhaltiges Engagement das Ansehen der Stadt in besonderer Art und Weise bereichern,
  • den interkulturellen Austausch, Toleranz und Integration aktiv fördern,
  • die Teilhabe, das Miteinander und eine gute Nachbarschaft fördern,
  • Kinder und Jugendliche in ihrem gesellschaftlichen und schulischen Umfeld unterstützen und fördern,
  • Senioren/Seniorinnen, hilfsbedürftigen Menschen und Familien aktiv unterstützen.


2. Kategorie des Ehrenamtspreises
Der Ehrenamtspreis ist mit einem Gesamtwert von € 5.000 dotiert und kann an maximal 10 Preisträgern anteilig verliehen werden. Ausgezeichnet werden Personen, Projekte, Gruppierungen oder Initiativen für ihr besonderes gemeinschaftliches, bürgernahes und soziales Engagement mit Vorbildfunktion gemäß den in Kapitel 1 (Grundsätzliches) aufgeführten Themenfeldern.


3. Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Verleihung des Ehrenamtspreises sind, dass es sich bei den Tätigkeiten um keine einmaligen Aktionen handelt und diese ehrenamtlich ausgeübt werden.
Die betreffenden ehrenamtlich tätigen Personen sollten ihren ständigen Wohnsitz in Taunusstein haben.
Das Engagement von Mitgliedern gewählter Volksvertretungen, Gewerkschaften, Schöffe/-innen sowie politischer Parteien kann nicht berücksichtigt werden.


4. Vorschlagsverfahren
Vorschläge und Bewerbungen sind in dem Zeitraum vom 01. Mai 2023 bis 31. Juli 2023 bei der Bürgerstiftung Taunusstein unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einzureichen.
Es besteht ein freies Vorschlagsrecht. Der Vorschlag ist in schriftlicher Form mit dem entsprechenden Antragsformular (hier herunterzuladen), mit Darstellung der besonderen Leistungen des/der zu Ehrenden einzureichen.
Ein Anspruch auf Auszeichnung besteht nicht; es handelt sich vielmehr um eine Einzelfallentscheidung.


5. Jury
Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch eine mehrköpfige Jury. Diese setzt sich im wesentlichen zusammen aus den Vertreterinnen und Vertretern des Stiftungsrats und des Vorstandes der Bürgerstiftung.
Die Jury entscheidet neutral. Entscheidungen der Jury werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst und sind juristisch nicht anfechtbar.


6. Auswahlkriterien
Die Jury prüft die eingereichten Bewerbungen nach folgenden Kriterien:

  • Umfang und Intensität der ehrenamtlichen Tätigkeit
  • Bedeutung für das Gemeinwohl
  • Nachhaltigkeit für die Natur und Umwelt
  • Vorbildwirkung/Modellcharakter für die Bürgerinnen/Bürger der Stadt Taunusstein
  • Zukunftsorientiertes Wirken und langfristige Ausrichtung
  • Transparenz/Nachprüfbarkeit der Tätigkeiten und ihrer Ergebnisse
  • Gesamteindruck der entscheidungsrelevanten Unterlagen


7. Verleihung des Ehrenamtspreises
Der Ehrenamtspreis wird durch die Jury unter dem Vorsitz des Vorstandsvorsitzenden der Bürgerstiftung Taunusstein in einem feierlichen Rahmen im September 2023 offiziell verliehen.
Die gewährte Fördersumme sollte grundsätzlich für die ehrenamtliche Arbeit oder ein bei Beantragung zu benennendes Projekt verwendet werden.


8. Publizierung
Mit der Bewerbung willigen die betroffenen Personen ein, dass die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber in geeigneter und angemessener Weise öffentlich erwähnt und gewürdigt werden.
Die Veröffentlichung von Namen, Leistungen und dergleichen erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit dem offiziellen Stiftungsforums, auf der Homepage der Bürgerstiftung Taunusstein
(www.buergerstiftung-taunusstein.de) sowie im Rahmen der lokalen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Taunusstein, den 23.03.2023

⇒Antragsformular hier als pdf herunterladen⇐