Vielen Dank für die zahlreichen eingesendeten Bewerbungen, diese werden nunmehr von einer Jury bewertet und es erfolgt eine Rückmeldung
1. Grundsätzliches
Ehrenamtliches Engagement hat in Taunusstein einen sehr großen und gesellschaftsrelevanten Nutzen und Mehrwert. Der Bürgerstiftung Taunusstein ist es daher ein besonderes Anliegen, die bedeutenden gesellschaftspolitischen Leistungen von ehrenamtlich Engagierten zu fördern und anzuerkennen. Außergewöhnliche Einsatzbereitschaft und ein uneigennütziges Wirken für das Gemeinwohl verdienen eine öffentliche Aufmerksamkeit, Anerkennung und Würdigung.
Ausgezeichnet werden gemeinnützig tätige Menschen, Gruppen oder Initiativen, die sich in besonderer Art und Weise ehrenamtlich für das Gemeinwohl in den folgenden Themenfeldern einsetzen:
Das Spektrum der relevanten und zu nominierenden Themenfelder erstreckt sich auf
- Soziales
- Kultur
- Umwelt
- Bildung
- Sport
- Integration
Das Engagement selbst sollte die Vielschichtigkeit unserer Gesellschaft in der Stadt Taunusstein abdecken und daher die nachstehenden Zielgruppen umfassen:
- Von Jugendlichen bis zu Senioren/Seniorinnen
- Migranten
- hilfsbedürftigen Menschen
2. Dotierung des Ehrenamtspreises
Der Ehrenamtspreis ist mit einem
Gesamtwert von € 5.000
dotiert und kann an mehrere Preisträger anteilig verliehen werden.
3. Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Verleihung des Ehrenamtspreises sind, dass es sich bei den Tätigkeiten um keine einmaligen Aktionen handelt und diese ehrenamtlich ausgeübt werden.
Das Engagement von Mitgliedern gewählter Volksvertretungen, Gewerkschaften, Schöffe/-innen sowie politischer Parteien kann nicht berücksichtigt werden.
4. Bewerbungen
Vorschläge sind im Zeitraum vom 01. April 2025 bis 30. Juni 2025 bei der Bürgerstiftung Taunusstein unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einzureichen.
Es besteht ein freies Vorschlagsrecht. Der Vorschlag ist in schriftlicher Form, nach Möglichkeit online, mit dem entsprechenden Formular und mit der Darstellung der besonderen Leistungen (max. 1 DIN A 4 Seite) einzureichen.
Ein Anspruch auf Auszeichnung besteht nicht; es handelt sich vielmehr um eine Einzelfallentscheidung.
5. Jury
Die Auswahl der Preisträger*innen erfolgt durch eine mehrköpfige Jury bestehend aus dem Bürgermeister, Vertreterinnen und Vertretern des Stiftungsrats, des Vorstandes der Bürgerstiftung und Raimund Scheu als Sponsor des Ehrenamtspreises.
Die Jury entscheidet neutral. Entscheidungen der Jury werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst und sind juristisch nicht anfechtbar.
6. Auswahlkriterien
Die Jury prüft die eingereichten Bewerbungen nach folgenden Kriterien:
- Umfang und Intensität der ehrenamtlichen Tätigkeit
- Bedeutung für das Gemeinwohl
- Nachhaltigkeit der Initiative
- Vorbildwirkung/Modellcharakter für die Bürgerinnen/Bürger der Stadt Taunusstein
- Zukunftsorientiertes Wirken und langfristige Ausrichtung
- Transparenz/Nachprüfbarkeit der Tätigkeiten und ihrer Ergebnisse
- Gesamteindruck der entscheidungsrelevanten Unterlagen
7. Verleihung des Ehrenamtspreises
Der Ehrenamtspreis wird durch die Bürgerstiftung Taunusstein in einem feierlichen Rahmen im Zeitraum September/Oktober 2025 offiziell verliehen.
Die gewährte Fördersumme sollte grundsätzlich für die ehrenamtliche Arbeit verwendet werden.
8. Publizierung
Mit der Bewerbung willigen die betroffenen Personen ein, dass die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber in geeigneter und angemessener Weise öffentlich erwähnt und gewürdigt werden.
Die Veröffentlichung von Namen, Leistungen und dergleichen erfolgt auf der Homepage der Bürgerstiftung Taunusstein (www.buergerstiftung-taunusstein.de) sowie im Rahmen der lokalen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Taunusstein im April 2025