Ehrenamtspreis der Bürgerstiftung

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Ausschreibung zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement
1. Grundsätzliches
Ehrenamtliches Engagement hat in Taunusstein einen großen und gesellschafts-relevanten Nutzen. Der Bürgerstiftung Taunusstein ist es daher ein besonderes Anliegen, die bedeutenden gesellschaftspolitischen Leistungen von ehrenamtlich Engagierten zu fördern und anzuerkennen. Außergewöhnliche Einsatzbereitschaft und ein uneigennütziges Wirken für das Gemeinwohl verdienen eine öffentliche Aufmerksamkeit, Anerkennung und Würdigung.
Ausgezeichnet werden sollen ehrenamtlich tätige Einzelpersonen sowie gemeinnützige Gruppierungen, die in Anlehnung an die Satzung der Bürgerstiftung, sich in den folgenden Themengebieten engagieren:
a. durch ihr soziales, kulturelles, umweltorientiertes, sportliches oder anderweitiges nachhaltiges Engagement das Ansehen der Stadt in besonderer Art und Weise bereichern,
b. Kinder und Jugendliche in ihrem gesellschaftlichen und schulischen Umfeld unterstützen und fördern,
c. Senioren/Seniorinnen, hilfsbedürftige Menschen und Familien bis hin zur Förderung einer guten Nachbarschaft aktiv unterstützen,
d. sich bei der Integration von Migranten engagieren und/oder für eine tolerante, extremismusfreie
Gesellschaft eintreten.

2. Kategorien des Ehrenamtspreises
Ausgezeichnet werden Personen, Projekte, Gruppierungen oder Initiativen für ihr besonderes gemeinschaftliches, bürgernahes und soziales Engagement mit Vorbildfunktion.
Der Ehrenamtspreis ist mit einem Gesamtwert von € 5.000 dotiert, kann auch anteilig vergeben werden und ist auf zwei Schwerpunktthemen aufgeteilt:
Ein Teil des Preisgeldes in Höhe von € 3.000 umfasst die Themenfelder 1a) bis 1c) und honoriert
das damit verbundene Engagement,
Der Sonderpreis mit € 2.000 ist fokussiert auf das Themenfeld 1d).

3. Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Verleihung des Ehrenamtspreises sind, dass es sich bei den Tätigkeiten um keine einmaligen Aktionen handelt und diese ehrenamtlich ausgeübt werden.
Die betreffenden ehrenamtlich tätigen Personen sollten ihren ständigen Wohnsitz in Taunusstein haben.
Das Engagement von Mitgliedern gewählter Volksvertretungen, Gewerkschaften, Schöffe/-innen sowie politischer Parteien kann nicht berücksichtigt werden

4. Vorschlagsverfahren
Vorschläge und Bewerbungen sind im Zeitraum vom 01. Mai 2024 bis 23. August 2024 bei der Bürgerstiftung Taunusstein unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einzureichen.
Es besteht ein freies Vorschlagsrecht. Der Vorschlag ist in schriftlicher Form mit dem entsprechenden Antragsformular, mit Darstellung der besonderen Leistungen des/der zu Ehrenden einzureichen. Das Antragsformular finden Sie hier (Link)
Ein Anspruch auf Auszeichnung besteht nicht; es handelt sich vielmehr um eine Einzelfallentscheidung.

5. Jury
Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch eine mehrköpfige Jury bestehend aus den Vertreterinnen und Vertretern des Stiftungsrats, des Vorstandes der Bürgerstiftung und Raimund Scheu als Sponsor des Ehrenamtspreises.
Die Jury entscheidet neutral. Entscheidungen der Jury werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst und sind juristisch nicht anfechtbar.

6. Auswahlkriterien
Die Jury prüft die eingereichten Bewerbungen nach folgenden Kriterien:
• Umfang und Intensität der ehrenamtlichen Tätigkeit
• Bedeutung für das Gemeinwohl
• Nachhaltigkeit der Initiative
• Vorbildwirkung/Modellcharakter für die Bürgerinnen/Bürger der Stadt Taunusstein
• Zukunftsorientiertes Wirken und langfristige Ausrichtung
• Transparenz/Nachprüfbarkeit der Tätigkeiten und ihrer Ergebnisse
• Gesamteindruck der entscheidungsrelevanten Unterlagen

7. Verleihung des Ehrenamtspreises
Der Ehrenamtspreis wird durch die Bürgerstiftung Taunusstein in einem feierlichen Rahmen im Oktober 2024 offiziell verliehen. Die gewährte Fördersumme sollte grundsätzlich für die ehrenamtliche Arbeit oder ein bei Beantragung zu benennendes Projekt verwendet werden.

8. Publizierung
Mit der Bewerbung willigen die betroffenen Personen ein, dass die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber in geeigneter und angemessener Weise öffentlich erwähnt und gewürdigt werden.
Die Veröffentlichung von Namen, Leistungen und dergleichen erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit dem offiziellen Stiftungsforums, auf der Homepage der Bürgerstiftung Taunusstein (www.buergerstiftung-taunusstein.de) sowie im Rahmen der lokalen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.


Taunusstein im April 2024